Integriertes stÄdtebauliches Entwicklungskonzept
KÖnigheim

Basisdaten:

  • Auftraggeber
    Gemeinde Königheim
  • Zeitraum
    03.2023 ‐ 10.2023
  • Bearbeiter
    L. Pfeiffer, R. Duffner, T.-P. Zoll
  • Fachplaner
    Zusammenarbeit mit der Landsiedlung Baden Württemberg

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Integriertes stÄdtebauliches Entwicklungskonzept

KÖnigheim

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Hauptort Königheim. Es erstreckt sich vom östlichen Ortseingang an der Tauberbischofsheim Straße bis zum westlichen Ortsausgang zwischen Jahnstraße und Brauereiweg. Im Norden bilden die Schulstraße mit der angrenzenden Grundschule und dem Übergang in die Weinbergslage und im Süden die Bundesstraße 27 die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Das Gebiet entspricht im Wesentlichen dem historischen Ortskern von Königheim.
Das Untersuchungsgebiet umfasst hauptsächlich den historischen Ortskern der Gemeinde Königheim. Ortsbildprägend sind, neben der teilweise erhaltenen historischen Bausubstanz auch die Vielzahl an Brücken, die über den Brehmbach führen und dem Ort den Spitznamen „Klein-Venedig“ verleihen.

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept dient dazu der Gemeinde, sowie den zuständigen Behörden und Genehmigungsstellen, einen umfassenden Überblick über die städtebaulichen Herausforderungen und Defizite im Untersuchungsgebiet zu verschaffen. Ziel ist es, diese Probleme zu identifizieren, geeignete Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen und erforderliche Schritte aufzuzeigen. Zudem ermöglicht die Zusammenstellung der geplanten Einzelmaßnahmen eine grobe Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme.

Das Entwicklungskonzept konzentriert sich insbesondere auf die Darstellung von Mängeln und Konflikten, bietet Lösungsansätze zu ihrer Beseitigung und erarbeitet einen konkreten Maßnahmenplan.

Die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist eine notwendige Voraussetzung und fundierte Begründung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung und die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm.